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   OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15   

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OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15 (https://dejure.org/2015,82655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.2015 - 6 U 850/15 (https://dejure.org/2015,82655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 6 U 850/15 (https://dejure.org/2015,82655)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 S 1 GmbHG, § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 17 Abs 2 S 2 InsO
    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: Abrufbarer Kredit als Zahlungsmittel; Darlehensauszahlungsanspruch zur Begleichung einer Umsatzsteuerverbindlichkeit; Widerlegung der Vermutung der Zahlungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit; Fälligkeit von Forderungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob diese Verbindlichkeit der Schuldnerin bei der Liquiditätsbetrachtung deshalb außer Ansatz zu bleiben hat, weil - wie die Beklagte geltend macht - das Finanzamt diese Forderung innerhalb des Zeitraums vom 9. Dezember 2011 bis 3. April 2012 nicht ernsthaft eingefordert habe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rdnr. 17 ff.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420 Rdnr. 25 f.; Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZB 57/11, ZIP 2011, 1875 Rdnr. 9).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Dazu ist es der beklagten Partei unbenommen, der auf eine Zahlungseinstellung gestützten Annahme der Zahlungsunfähigkeit etwa durch den Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder auf Vernehmung von Zeugen zum Nachweis entgegenzutreten, dass eine Liquiditätsbilanz im maßgebenden Zeitraum für den Schuldner eine Deckungslücke von weniger als 10 vom 100 auswies (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 239/09, ZIP 2012, 735 Rdnr. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.03.2012 - II ZR 171/10

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Beträgt die Liquiditätslücke der Schuldnerin 10 % oder mehr, ist dagegen regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 27. März 2012 - II ZR 171/10, ZIP 2012, 1174 Rdnr. 10 m.w.Nachw.; diese und die folgenden Entscheidungen jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 20.01.2011 - IX ZR 32/10

    Bedeutung etwaiger Indizien einer Zahlungsunfähigkeit wie Zahlungsrückstände

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    32 Ein sofort abrufbarer Kredit ist bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit als Zahlungsmittel zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - IX ZR 32/10, Rdnr. 4 m.w. Nachw.; Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 64 Rdnr. 36).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZB 57/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzantrag eines Gläubigers aufgrund einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob diese Verbindlichkeit der Schuldnerin bei der Liquiditätsbetrachtung deshalb außer Ansatz zu bleiben hat, weil - wie die Beklagte geltend macht - das Finanzamt diese Forderung innerhalb des Zeitraums vom 9. Dezember 2011 bis 3. April 2012 nicht ernsthaft eingefordert habe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rdnr. 17 ff.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420 Rdnr. 25 f.; Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZB 57/11, ZIP 2011, 1875 Rdnr. 9).
  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Haben im fraglichen Zeitraum fällige Verbindlichkeiten erheblichen Umfangs bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind, ist regelmäßig von einer Zahlungseinstellung auszugehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 Rdnr. 15).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.2015 - 6 U 850/15
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob diese Verbindlichkeit der Schuldnerin bei der Liquiditätsbetrachtung deshalb außer Ansatz zu bleiben hat, weil - wie die Beklagte geltend macht - das Finanzamt diese Forderung innerhalb des Zeitraums vom 9. Dezember 2011 bis 3. April 2012 nicht ernsthaft eingefordert habe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 36/07, BGHZ 173, 286 Rdnr. 17 ff.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 93/06, ZIP 2008, 420 Rdnr. 25 f.; Beschluss vom 14. Juli 2011 - IX ZB 57/11, ZIP 2011, 1875 Rdnr. 9).
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